AGB´s

Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines
Für Bestellungen und Lieferungen gelten grundsätzlich nur unsere Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen oder sonstige mit unseren Vertretern und Angestellten getroffene Sonderabmachungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Angebote
Angebote erfolgen freibleibend hinsichtlich Preis, Liefermenge und Lieferzeit.

Bestellungen
Aufträge sind für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend. Unsere Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.
Bei Sonderanfertigungen besteht für den Käufer sofortige Abnahmeverpflichtung für den Gesamtposten nach Fertigstellung.

Lieferungen
Wir liefern frachtfrei. Bei Expreßgutsendungen hat der Empfänger die Kosten zu tragen. Für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen können wir keine Gewähr übernehmen.
Das bei uns festgestellte Gewicht wird berechnet. Der beim Transport entstehende natürliche Gewichtsschwund wird nicht vergütet.
Beschädigungen oder Verluste sind auf dem Frachtbrief oder durch den Postbeamten bescheinigen zu lassen.
Eventuelle Hilfen unsereer Mitarbeiter in der Werbung und Warenpflege sind unverbindlich. Sie entbinden den Käufer nicht von seiner Verantwortung.
Die bei Anlieferung von uns zur Verfügung gestellten Paletten bleiben unser Eigentum.

Zahlungen
Unsere Rechnungensind stets sofort netto - ohne jeden Abzug - zahlbar. Die gegen Ziel gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers unser Eigentum. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die aus Weiterveräußerung entstehende Forderung tritt der Käufer im voraus an uns ab.
Unpünktliche Zahlung berechtigt uns, ohne Stellung einer Nachfrist Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Soweit Zahlung durch Bankeinzug vereinbart ist, stellen wir eine Bankquittung mit 14-tägigem Ziel auf die Hausbank des Käufers aus.
Die Annahme von Wechseln erfolgt erfüllungshalber und nicht an Zahlungs Statt. Bei Veränderungen der Vermögenslage des Käufers (Scheck- oder Wechselprotest) ist jede weitere Veräußerung unserer Ware bis zur vollen Bezahlung untersagt. Eventuelle Pfändungen und andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Nimmt der Käufer eine Weiterverarbeitung der von uns gelieferten Ware vor, so entsteht in Höhe des Betrages unserer Warenlieferung Miteigentum an der neu hergestellten Ware. Wird diese Ware weiterveräußert, so ist der Kaufpreis in Höhe unseres Warenwertes an uns abgetreten. Im Konkusfall haben wir ein Aussonderungsrecht geemäß § 43 KO.
Inkassoberechtigt sind nur unsere Angestellten und Vertreter mit schriftlicher Vollmacht.

Beanstandungen
Sie sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb 3 Tagen direkt bei uns geltend zu machen. Beanstandete Waren müssen zu unserer Verfügung gehalten werden und sind auf Verlangen auf Kosten und Gefahr des Käufers zurückzusenden.
Bei berechtigter Beanstandung erteilen wir Gutschrift oder leisten Ersatz. Ist eine Rücksendung nicht möglich, muß uns ein veterinärärztliches Attest eingereicht werden.
Wandlungs- oder Schadensersatzansprüche des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Gesetzliche Vorschriften
Für den einwandfreien Zustand der Ware bei Versand ab Werk übernehmen wir die Gewährleistung. Alle Artikel unterliegen einer freiwilligen regelmäßigen Überwachung durch vereidigte Lebensmittel-Sachverständige und entsprechen in Zusammensetzung und Bezeichnung den Verordnungen und den Qualitätsrichtlinien. Die richtige Bezeichnung beim Verkauf der Ware nach § 4 LMG ist bei abweichenden Orts- und Handelsgebräuchen Aufgabe des Käufers. Gegenproben: Die von Beamten lt. LMG zurückgelassene Gegenprobe ist umgehend zur Gegenuntersuchung in der vom Beamten übergebenen amtlich versiegelten Form an uns einzusenden.

Schlachthof-Ausgleichsabgabe
Etwaige örtliche Schlachthof-Ausgleichsabgaben sind stets vom Käufer zu zahlen, der auch zur Anmeldung der eingeführten Artikel verpflichtet ist.

Behandlung von Fleischwaren
Frische und geräucherte Fleisch- und Wurstwaren gleich nach dem Eintreffen auspacken. Qualität prüfen.
Die Aufbewahrung geschieht zweckmäßig in luftig kühlen, trockenen Räumen. Die Würste sind so aufzuhängen, daß sie einander
nicht berühren. Roh- bzw. Dauerwurst darf nicht in Kühlräumen oder Kühlschränken gelagert werden. Konserven sind in trockenen und kühlen Räumen aufzubewahren. Für die Lagerung und Aufbewahrung sind in erster Linie die Hygienevorschriften der einzelnen Bundesländer maßgebend.

Haltbarkeitsgarantie (bei sachgerechter Lagerung)
Dreieck   =  3 Monate
Kreis       =  2 Monate
Kreuz      =  3 Wochen
Quadrat =  2 Wochen

Wichtige Hinweise
Bei telefonischen Bestellungen und Anfragen bitte gleich unsere Auftragsannahme verlangen.
Geben Sie bitte in Ihrem Interesse die Bestellungen für den Montagsversand bis freitags 15 Uhr hier eintreffend auf (sonnabends wird nicht gearbeitet). Für alle Wochentag-Auslieferungen erfolgt die Auftragsannahme bis 14 Uhr des Vortages. Später eintreffende Aufträge können frühestens am übernächsten Tag unser Werk verlassen.
Bei Zahlungen oder Beanstandungen bitten wir, die Rechnungsnummer anzugeben.

Erfüllungsort für beide Teile ist Melle
Gerichtsstand Osnabrück.

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